Kanzlei RA Thomas Häfner

thomas haefner strafverteidiger freiburgRechtsanwalt Thomas Häfner

Wallstrasse 4, 79098 Freiburg
email: haefner@kanzlei-wallstrasse.de

Bewusst beschränke ich mein Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht. Durch die Spezialisierung und meine über 20-jährige Erfahrung als Strafverteidiger kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten. Man muss kein Fachanwalt sein um ein erstklassiger Strafverteidiger zu sein. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist.

Ziel der Strafverteidigung ist nicht, Menschen und deren Taten zu bewerten, sondern einzig und allein, die Rechte des Beschuldigten zu wahren. In der Praxis zeigt sich, dass kaum jemand seine Rechte ausreichend kennt und oftmals von den Behörden auch nicht auf die Möglichkeit der Hilfestellung durch einen Rechtsbeistand hingewiesen wird. Nach Art. 6 EMRK hat jeder Beschuldigte in jedem Stadium eines strafrechtlichen Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Wichtig ist, dass von diesem Recht möglichst frühzeitig Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass im besten Fall bereits beim ersten Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden, noch bevor der Beschuldigte Angaben macht, ein Verteidiger hinzugezogen wird. Nur so kann garantiert werden, dass der Beschuldigte nicht zum Objekt des Ermittlungsverfahrens wird, sondern, so wie es die Rechtsordnung vorsieht, Subjekt bleibt.

Weitere Informationen